• 09.11.2024

Beratungspraxis 12/2024

Neufang Akademie Arbeitsgemeinschaft Beratungspraxis

Die Arbeitsgemeinschaft wird ent­weder ge­lei­tet durch Dipl.-Finanzwirt (FH) Klaus H. Bock, Dipl.-Finanzwirt (FH) Marcel Eckhardt oder Michael Schäfer, LL.B., Steuerberater.

Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:

Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Besprochen werden insbesondere:

  • Verfassungsmäßigkeit der Aussetzungszinsen
  • Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten bei Ge­winn­er­mitt­lung nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Erste Tätigkeitsstätte bei befristeter Zu­ord­nung an eine Aus­bil­dungs­stätte
  • Teilentgeltliche Übertragung eines Grundstücks unter­halb der his­to­ri­schen An­schaf­fungs­kos­ten
  • Steuerliche Entlastung alleinerziehender Eltern bei pa­ri­tä­ti­schem Wech­sel­modell
  • Kein Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen bei Leis­tung einer frei­wil­li­gen Vo­raus­zah­lung
  • Gleichzeitige Zahlung von Geschäfts­führer­ge­halt und Pen­sion
  • Kein Erfordernis der Unternehmensidentität bei einer Ka­pi­tal­ge­sell­schaft für den ge­werbe­steuer­lichen Ver­lust­vor­trag
  • Werterhöhung von Anteilen an einer Kapital­ge­sell­schaft als Schen­kung
  • Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erb­bau­rechts

Geplante steuerrechtliche Änderungen zum Jahreswechsel
Regelmäßig zum Jahreswechsel verabschiedet der Gesetzgeber umfangreiche steuerrechtliche Änderungsgesetze, welche üb­licher­weise den Titel „Jahressteuergesetz“ erhalten. So ist auch auf den Jahreswechsel zum 1.1.2025 ein neues Ge­setzes­paket aktuell in der Entstehungsphase. Neben dem Jahressteuergesetzes 2024 gibt es mit dem sog. Steuer­fort­ent­wick­lungs­gesetz  ein zweites Omni­bus­gesetz, welches umfangreiche steuerrechtliche Änderungen beinhaltet. I. R. dieses Beitrags werden ausgewählte Än­de­run­gen des Gesetzes besprochen. Eine vollständige und umfassende Darstellung sämt­li­cher Än­de­rungen erfolgt i. R. unseres Seminars „Veranlagung 2024 - Rechtsänderungen 2024/2025“. Termine finden Sie unter: https://neufang-akdemie.de/veranlagung.

Hebung von Abschreibungsvolumen bei Gebäuden
Ändert sich die Nutzung eines Gebäudes, bewirkt dies häufig die Entnahme aus bzw. Einlage in ein Betriebsvermögen. Die Ent­nah­me aus dem Betriebsvermögen führt zur Versteuerung von stillen Reserven. Umgekehrt kann die Einlage in ein Be­triebs­ver­mö­gen zu einer höherem Abschreibungsvolumen führen. Der nachfolgende Beitrag soll aufzeigen, wie sich Über­tra­gun­gen/Überführungen von Gebäuden im Betriebs-/Privatvermögen auf das Abschreibungsvolumen auswirken.

Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:

  1. Video-Seminar: Die Videos werden vo­raus­sicht­lich ab dem 15.12.2024 online verfügbar sein.
  2. Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teil­nah­me finden Sie künf­tig bei Neufang Online:
    https://online.neufang-akademie.de/webinars
  3. Präsenzveranstaltung: Eine vorherige An­mel­dung zu un­ser­en Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen ist nicht mehr er­for­der­lich. Die Ter­mi­ne finden Sie auf dieser Seite:
    https://www.neufang-akademie.de/termine

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