- 09.11.2024
Beratungspraxis 12/2024
Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Dipl.-Finanzwirt (FH) Klaus H. Bock, Dipl.-Finanzwirt (FH) Marcel Eckhardt oder Michael Schäfer, LL.B., Steuerberater.
Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:
Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Besprochen werden insbesondere:
- Verfassungsmäßigkeit der Aussetzungszinsen
- Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
- Erste Tätigkeitsstätte bei befristeter Zuordnung an eine Ausbildungsstätte
- Teilentgeltliche Übertragung eines Grundstücks unterhalb der historischen Anschaffungskosten
- Steuerliche Entlastung alleinerziehender Eltern bei paritätischem Wechselmodell
- Kein Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen bei Leistung einer freiwilligen Vorauszahlung
- Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension
- Kein Erfordernis der Unternehmensidentität bei einer Kapitalgesellschaft für den gewerbesteuerlichen Verlustvortrag
- Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung
- Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts
Geplante steuerrechtliche Änderungen zum Jahreswechsel
Regelmäßig zum Jahreswechsel verabschiedet der Gesetzgeber umfangreiche steuerrechtliche Änderungsgesetze, welche üblicherweise den Titel „Jahressteuergesetz“ erhalten. So ist auch auf den Jahreswechsel zum 1.1.2025 ein neues Gesetzespaket aktuell in der Entstehungsphase. Neben dem Jahressteuergesetzes 2024 gibt es mit dem sog. Steuerfortentwicklungsgesetz ein zweites Omnibusgesetz, welches umfangreiche steuerrechtliche Änderungen beinhaltet. I. R. dieses Beitrags werden ausgewählte Änderungen des Gesetzes besprochen. Eine vollständige und umfassende Darstellung sämtlicher Änderungen erfolgt i. R. unseres Seminars „Veranlagung 2024 - Rechtsänderungen 2024/2025“. Termine finden Sie unter: https://neufang-akdemie.de/veranlagung.
Hebung von Abschreibungsvolumen bei Gebäuden
Ändert sich die Nutzung eines Gebäudes, bewirkt dies häufig die Entnahme aus bzw. Einlage in ein Betriebsvermögen. Die Entnahme aus dem Betriebsvermögen führt zur Versteuerung von stillen Reserven. Umgekehrt kann die Einlage in ein Betriebsvermögen zu einer höherem Abschreibungsvolumen führen. Der nachfolgende Beitrag soll aufzeigen, wie sich Übertragungen/Überführungen von Gebäuden im Betriebs-/Privatvermögen auf das Abschreibungsvolumen auswirken.
Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:
- Video-Seminar: Die Videos werden voraussichtlich ab dem 15.12.2024 online verfügbar sein.
- Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teilnahme finden Sie künftig bei Neufang Online:
https://online.neufang-akademie.de/webinars - Präsenzveranstaltung: Eine vorherige Anmeldung zu unseren Präsenzveranstaltungen ist nicht mehr erforderlich. Die Termine finden Sie auf dieser Seite:
https://www.neufang-akademie.de/termine
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