• 12.01.2025

Beratungspraxis 2/2025

Neufang Akademie Arbeitsgemeinschaft Beratungspraxis

Die Arbeitsgemeinschaft wird ent­weder ge­lei­tet durch Simon Bulling, Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH) Marko Pircher oder Michael Schäfer, LL.B., Steuerberater.

Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:

Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Besprochen werden insbesondere:

  • Schätzungsbefugnis bei Vertrauen auf Auf­zeich­nungs­er­leich­te­run­gen
  • Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung und Pro­zess­zinsen als Ka­pi­tal­ein­künf­te
  • Entgeltliche Ablösung eines Nieß­brauchs an GmbH-An­tei­len
  • Steuerbarkeit des Vorteils aus einer Nut­zungs­ent­gelt­min­de­rung einer Woh­nungs­ge­nos­sen­schaft
  • Zusammenfassung von Be­trie­ben ge­werb­li­cher Art
  • Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 UmwStG
  • Bemessung der Schenkungsteuer bei nie­drig ver­zins­ten Dar­lehen
  • Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zah­lung aus einer Ster­be­geld­ver­sicherung

Fallstudie: Erbausschlagung - Chancen und Risiken
Die Erbausschlagung ein vielseitiges Ge­stal­tungs­instru­ment. Diverse De­tail­fragen - sowohl in zi­vil­recht­licher als auch erb­schaft- und er­trag­steuer­recht­li­cher Hin­sicht - müssen be­ach­tet werden. Eine „Lösung von der Stan­ge“ kann es bei einer solch kom­plexen Be­ra­tung nicht geben. Einige Ge­stal­tungs­über­legun­gen rund um die The­ma­tik „Erb­aus­schla­gung“ sollen an­hand eines ver­ein­fach­ten Echt­falls in die­sem Bei­trag auf­ge­zeigt werden.

Die Erbausschlagung wird in der Praxis ge­le­gent­lich als Ins­tru­ment der Steuer­opti­mie­rung be­zeich­net, vor allem bei aus steuer­recht­licher Sicht nicht op­ti­mier­ten ge­will­kür­ten Erb­folgen. Und in der Tat bietet die Erb­aus­schla­gung hier eini­ge po­si­ti­ve Ges­tal­tungs­chancen. Doch wie jedes Licht nicht frei von Schat­ten ist, so birgt die Aus­schla­gung mit ihren Kom­ple­xi­täten auch er­heb­liche Risiken - sowohl steuer­recht­licher Art, als auch und vor allem pri­mär aus Sicht des Erb­rechts. Wer hier nicht genau prüft, was getan wird, sieht sich schnell mit er­heb­lichen Haf­tungs­pro­ble­men kon­fron­tiert. Die praxis­rele­vanten Ge­stal­tungs­chancen und Fall­stricke sind Schwer­punkt dieses Beitrags.

Das Erbbaurecht in der Grund­er­werb­steuer
Aus den in jüngster Vergangenheit für das Grund­er­werb­steuer­recht er­gan­gen­en BFH-Ent­schei­dun­gen lässt sich ein the­ma­tischer Streit­schwer­punkt bei der Be­stim­mung der grund­er­werb­steuer­li­chen Gegen­leistung er­ken­nen. Des­we­gen wurden bereits in der BerP 8/2024 aus­ge­wähl­te Praxis­pro­bleme der Ge­gen­leis­tung in der Grund­er­werb­steuer als Schwer­punkt­thema dar­ge­stellt. Diese Aus­führun­gen sollen um die Ge­gen­leistung in der Grund­er­werb­steuer beim Erb­bau­recht er­gänzt werden, da es auch hier in jüngs­ter Ver­gan­gen­heit eine neue BFH-Ent­schei­dung gab.

Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:

  1. Video-Seminar: Die Videos werden vo­raus­sicht­lich ab dem 17.2.2025 online verfügbar sein.
  2. Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teil­nah­me finden Sie künf­tig bei Neufang Online:
    https://online.neufang-akademie.de/webinars
  3. Präsenzveranstaltung: Eine vorherige An­mel­dung zu un­ser­en Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen ist nicht mehr er­for­der­lich. Die Ter­mi­ne finden Sie auf dieser Seite:
    https://www.neufang-akademie.de/termine

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