- 07.03.2025
Beratungspraxis 4/2025
Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Prof. Dr. Sascha Gieseler, Michael Schäfer, LL.B., Steuerberater, Dr. Sandy Schüler-Täsch, Richterin am BFH oder Dipl.-Finanzwirt (FH) Teresa Maria Urban, Steuerberater.
Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:
Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Besprochen werden insbesondere:
- Innenumsatz einer Organschaft ist nicht steuerbar
- Wärmeabgabe aus einer Biogasanlage
- Umsatzsteuerbefreiung für Haarwurzeltransplantationen bei Haarausfall (Alopezie)
- Steuerbarkeit von Geschäftsführungsleistungen einer Praxisgemeinschaft
- Bildungsleistungen - Aktueller BMF-Entwurf
- Bildungsleistungen Befreiung nach § 4 Nr. 21 UStG - Erste verlässliche Aussage der Verwaltung
- Auch der Direktanspruch führt in der Umsatzsteuer nicht zur Möglichkeit eines „cum-ex“
- Neues zu ViDA
Kleinunternehmer - Neuregelungen zum 1.1.2025 (SC)
Kleinunternehmer gehören in der Beratungspraxis zum Berufsalltag. Zum 1.1.2025 hat der Gesetzgeber die Kleinunternehmerregelung umfassend reformiert. Zunächst wurden die Betragsgrenzen erhöht und deren Ermittlung modifiziert, sodass nicht auf die altbekannten Grundsätze zurückgegriffen werden kann. Außerdem hat der Gesetzgeber erstmalig die Kleinunternehmerregelung auch für das EU-Ausland geöffnet. Mandanten können sich somit auch im Ausland als Kleinunternehmer behandeln lassen - und dies sogar unabhängig von der Frage, ob sie im Inland Kleinunternehmer sind oder nicht.
Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung nach § 24 UStG
Die Besteuerung der Landwirte nach § 24 UStG hat in den letzten Jahren einige Anpassungen erfahren. Zunächst wurde eine Eingangsgrenze von max. 600.000 € Umsatz eingeführt, bis zu der überhaupt die Begünstigung des § 24 UStG in Anspruch genommen werden kann. Des Weiteren erfahren die anzuwenden Steuersätze regelmäßige Anpassungen. Im Rahmen des Beitrags soll daher die aktuelle Rechtsentwicklung und Rechtsprechung der vergangenen Jahre bei den Land- und Forstwirten und deren besonderen Besteuerungsform nach § 24 UStG dargestellt werden.
Entgelt zur Bestimmung des Umsatzes (Gieseler)
Dem Begriff des Entgelts kommt im Umsatzsteuerrecht in zweifacher Hinsicht Bedeutung zu. Auf der einen Seite begründet das Entgelt die Steuerbarkeit, da es die Gegenleistung für eine erbrachte Leistung darstellt. Zum anderen spielt das Entgelt ferner eine Rolle bei der Berechnung der Umsatzsteuer, indem es die Höhe der Bemessungsgrundlage bestimmt.
Der Beitrag beschäftigt sich mit letztgenannter Funktion und beleuchtet Fragen zur Ermittlung des Entgelts, Formen des Entgelts und der Entgeltentrichtung, zu Entgeltminderungen sowie speziellen Themen wie durchlaufenden Posten, Tausch und tauschähnlichen Umsätzen, zur Mindestbemessungsgrundlage und der Rückgängigmachung von Lieferungen.
Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:
- Video-Seminar: Die Videos werden voraussichtlich ab dem 15.4.2025 online verfügbar sein.
- Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teilnahme finden Sie künftig bei Neufang Online:
https://online.neufang-akademie.de/webinars - Präsenzveranstaltung: Eine vorherige Anmeldung zu unseren Präsenzveranstaltungen ist nicht mehr erforderlich. Die Termine finden Sie auf dieser Seite:
https://www.neufang-akademie.de/termine
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