• 08.04.2025

Beratungspraxis 5/2025

Neufang Akademie Arbeitsgemeinschaft Beratungspraxis

Die Arbeitsgemeinschaft wird ent­weder ge­lei­tet durch Dipl.-Finanzwirt (FH) Klaus H. Bock, Simon Bulling, Steuerberater, Michael Schäfer, LL.B., Steuer­berater oder Franz Schmid, Rechtsanwalt.

Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:

Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Besprochen werden insbesondere:

  • Änderung der Gewinnermittlungsart
  • Werbungskostenabzug bei Ein­zah­lung in die Er­hal­tungs­rück­lage
  • Gewerbesteuerrechtliche Behandlung der Ver­äu­ße­rung eines Mit­un­ter­neh­mer­an­teils, der mit einer aty­pi­schen Un­ter­be­tei­li­gung be­las­tet ist
  • Gewerbesteuerrechtliche erweiterte Kür­zung und Be­triebs­ver­pach­tung
  • Anwendungsvorrang der Schenkungsteuer vor der Ein­kom­men­steuer bei fik­ti­ven Zins­er­trä­gen
  • Ableitung des gemeinen Werts von An­tei­len an Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten aus Ver­käu­fen
  • Änderung im Gesellschafterbestand einer grund­be­sit­zen­den Per­so­nen­ge­sell­schaft
  • Neue Gesellschafter bei einer mittel­ba­ren Än­de­rung des Ge­sell­schaf­ter­be­stands einer grund-be­sitzen­den Per­so­nen­ge­sell­schaft
  • Übergangsregelung zum Herren­berg-Urteil für Lehr­tä­tig­keiten auf Ho­no­rar­ba­sis

Begünstigungsfähige Erwerbe von Betriebsvermögen und An­tei­len an Kapitalgesell­schaf­ten nach § 13b ErbStG
Die Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG sind zentrale Vorschriften bei der Planung von Un­ter­neh­mens­nach­fol­gen sowie Erwerben von Todes wegen. Das Gesetz sieht in den genannten Vorschriften attraktive Steuer­be­frei­un­gen für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften (bei KapG unter Beachtung einer Mindestbeteiligung von mehr als 25 %) vor. Im Beitrag werden wir uns damit beschäftigen, welches Vermögen dem Grunde nach unter die Verschonung der §§ 13a, 13b ErbStG fallen kann und welche Erwerbsvorgänge be­güns­ti­gungs­fähig sind.

Ein Blick auf die GoBD und Verfahrensdokumentationen vor dem Hin­ter­grund der E-Rech­nung
In BerP 11/2024 haben wir die Thematik E-Rechnung aus Sicht der Umsatzsteuer ausführlich dargelegt. In der aktuellen Aus­ga­be wenden wir uns nun den organisatorischen Maßnahmen zu, welche getroffen werden müssen, um eine ord­nungs­ge­mä­ße Buchhaltung zu gewährleisten. Die GoBD mögen zwar eine Verwaltungsverlautbarung sein, gewinnen aber immer mehr praktische Bedeutung für die Betriebe und deren Steuerberater, da dort althergebrachte und gesetzliche Grund­sätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) wegen des technischen Fortschritts der elektronischen Datenverarbeitung auf­be­rei­tet und fortgeschrieben werden. Betriebsführung, betriebliches Rechnungswesen und steuerrechtliche Deklaration ba­sie­ren auf systematisierten Prozessen, die sich in einer Verfahrensdokumentation widerspiegeln sollten. Die hier aus Sicht der Praxis relevanten Aspekte beleuchten wir in diesem Beitrag.

Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:

  1. Video-Seminar: Die Videos werden vo­raus­sicht­lich ab dem 15.5.2025 online verfügbar sein.
  2. Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teil­nah­me finden Sie künf­tig bei Neufang Online:
    https://online.neufang-akademie.de/webinars
  3. Präsenzveranstaltung: Eine vorherige An­mel­dung zu un­ser­en Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen ist nicht mehr er­for­der­lich. Die Ter­mi­ne finden Sie auf dieser Seite:
    https://www.neufang-akademie.de/termine

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