• 17.04.2025

Immer aktuell III/2025

Neufang Akademie Arbeitsgemeinschaft Immer aktuell

Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Simon Bulling, Steuerberater, Sascha Dotzek, Steuerberater, Jens Ihrig, M.A., Steuer­be­rater, Dipl.-oec. Mirko Neufang, M.A., Steuer­be­rater.

Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:

Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Dargestellt werden ins­be­son­de­re Ur­tei­le und Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen zu diesen The­men:

  • Übermittlung eines nicht digital signierten Schriftsatzes durch Büroangestellte
  • Änderung der Gewinnermittlungsart
  • Keine Sonderabschreibung nach § 7b EStG bei Abriss und Neubau
  • Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung bei Er­mitt­lung der jähr­lichen Fahr­zeug­kosten
  • Kein Arbeitslohn bei schenkweiser Übertragung von Gesell­schafts­an­teilen zur Siche­rung der Unter­neh­mens­nach­folge
  • Fahrtkosten eines (nicht erwerbstätigen) Teilzeitstudierenden zwischen Wohnung und Stu­dien­ort
  • Werbungskostenabzug bei Einzahlung in die Erhaltungsrücklage
  • Erstattung der Steuerzahlung für einen Verdienstaus­fall­scha­den ist einkommen­steuer­pflichtig

Sonderausgabenabzug für Kinder­be­treuungs­kosten und Schul­geld
Die steuerliche Entlastung im Bereich der Kinderbetreuungskosten wurde zuletzt mit dem Jah­res­steuer­gesetz 2024 verbessert. Der Beitrag gibt einen Über­blick über die Voraus­setzun­gen des Sonder­aus­ga­ben­ab­zugs sowie die aktuelle Recht­sprechung und schließt mit einem kur­zen Über­blick über die Regelungen zum Sonder­aus­ga­ben­ab­zug im Bereich des Schul­gelds.

Übertragung von Privatvermögen i. R. der vor­weggenom­menen Erb­folge
Die Übergabe von Vermögen zu Lebzeiten ist ein oft gewählter Weg aus ver­schie­denen Mo­ti­ven. Häufig, aber nicht nur, stehen steuer­recht­liche Aspekte im Vor­der­grund.
Die steuerlichen Folgen sowohl beim Übergeber als auch beim Über­neh­mer sind meist um­fang­reich. Der Beitrag stellt die wichtigsten Grundsätze der vor­weg­ge­nom­menen Erbfolge aus steuer­licher Sicht dar und gibt auch Hin­weise zur Ein­tra­gung in die Steuer­for­mulare.

Pauschalierung der Steuer von Sach­zu­wen­dun­gen (§ 37b EStG)
Zuwendungen, welche Arbeitnehmer durch Geschäftspartner, Kunden oder an­de­re Dritte auf­grund ihrer beruflichen Tätigkeit erhalten, führen zu sog. Ar­beits­lohn von dritter Seite und sind auf Ebene des Arbeitnehmers (lohn-)steu­er­pflich­tig. Es widerspricht jedoch dem Gedanken eines Geschenks, wenn der Empfangende eine freiwillige Zuwendung versteuern muss und folg­lich mit Kosten belastet ist.
Zur Vermeidung dieser Problematik und zur Vereinfachung des Be­steue­rungs­verfahrens gibt es seit dem Jahr 2007 für den Zuwendenden von Geschen­ken und zu­sätz­lichen Sach­leistun­gen die Möglichkeit, Sach­zu­wen­dun­gen an Ar­beit­neh­mer sowie an Personen, die zu dem Zu­wen­den­­den in keinem Dienst­ver­hält­nis stehen (Geschäftsfreunde und deren Arbeit­nehmer) pauschal zu be­steuern. Der Beitrag stellt die Grundsätze zur Pauschalversteuerung nach § 37b EStG dar.

 

Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:

  1. Videoseminar: Die Videos werden voraussichtlich ab dem 13.5.2025 online verfügbar sein.
  2. Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teilnahme finden Sie künftig bei Neufang Online:
    https://online.neufang-akademie.de/webinars
  3. Präsenzveranstaltung: Die Termine finden Sie auf dieser Seite:
    https://www.neufang-akademie.de/termine

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