- 17.04.2025
Immer aktuell III/2025
Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Simon Bulling, Steuerberater, Sascha Dotzek, Steuerberater, Jens Ihrig, M.A., Steuerberater, Dipl.-oec. Mirko Neufang, M.A., Steuerberater.
Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:
Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Dargestellt werden insbesondere Urteile und Verwaltungsanweisungen zu diesen Themen:
- Übermittlung eines nicht digital signierten Schriftsatzes durch Büroangestellte
- Änderung der Gewinnermittlungsart
- Keine Sonderabschreibung nach § 7b EStG bei Abriss und Neubau
- Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung bei Ermittlung der jährlichen Fahrzeugkosten
- Kein Arbeitslohn bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
- Fahrtkosten eines (nicht erwerbstätigen) Teilzeitstudierenden zwischen Wohnung und Studienort
- Werbungskostenabzug bei Einzahlung in die Erhaltungsrücklage
- Erstattung der Steuerzahlung für einen Verdienstausfallschaden ist einkommensteuerpflichtig
Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten und Schulgeld
Die steuerliche Entlastung im Bereich der Kinderbetreuungskosten wurde zuletzt mit dem Jahressteuergesetz 2024 verbessert. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs sowie die aktuelle Rechtsprechung und schließt mit einem kurzen Überblick über die Regelungen zum Sonderausgabenabzug im Bereich des Schulgelds.
Übertragung von Privatvermögen i. R. der vorweggenommenen Erbfolge
Die Übergabe von Vermögen zu Lebzeiten ist ein oft gewählter Weg aus verschiedenen Motiven. Häufig, aber nicht nur, stehen steuerrechtliche Aspekte im Vordergrund.
Die steuerlichen Folgen sowohl beim Übergeber als auch beim Übernehmer sind meist umfangreich. Der Beitrag stellt die wichtigsten Grundsätze der vorweggenommenen Erbfolge aus steuerlicher Sicht dar und gibt auch Hinweise zur Eintragung in die Steuerformulare.
Pauschalierung der Steuer von Sachzuwendungen (§ 37b EStG)
Zuwendungen, welche Arbeitnehmer durch Geschäftspartner, Kunden oder andere Dritte aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit erhalten, führen zu sog. Arbeitslohn von dritter Seite und sind auf Ebene des Arbeitnehmers (lohn-)steuerpflichtig. Es widerspricht jedoch dem Gedanken eines Geschenks, wenn der Empfangende eine freiwillige Zuwendung versteuern muss und folglich mit Kosten belastet ist.
Zur Vermeidung dieser Problematik und zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens gibt es seit dem Jahr 2007 für den Zuwendenden von Geschenken und zusätzlichen Sachleistungen die Möglichkeit, Sachzuwendungen an Arbeitnehmer sowie an Personen, die zu dem Zuwendenden in keinem Dienstverhältnis stehen (Geschäftsfreunde und deren Arbeitnehmer) pauschal zu besteuern. Der Beitrag stellt die Grundsätze zur Pauschalversteuerung nach § 37b EStG dar.
Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:
- Videoseminar: Die Videos werden voraussichtlich ab dem 13.5.2025 online verfügbar sein.
- Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teilnahme finden Sie künftig bei Neufang Online:
https://online.neufang-akademie.de/webinars - Präsenzveranstaltung: Die Termine finden Sie auf dieser Seite:
https://www.neufang-akademie.de/termine
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