- 18.10.2024
Immer aktuell VI/2024
Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Simon Bulling, Steuerberater, Manuel Kost, B.A., Steuerberater, Dipl.-oec. Mirko Neufang, M.A., Steuerberater.
Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:
Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Dargestellt werden insbesondere Urteile und Verwaltungsanweisungen zu diesen Themen:
- Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO
- Verfassungsmäßigkeit der Aussetzungszinsen
- Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
- Kommerzialisierbarer Teil des Namensrechts bei Influencern regelmäßig nicht vorhanden
- Zivilprozesskosten bei drohender Rückabwicklung eines Betriebs können außergewöhnliche Belastungen sein
- Kein Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen bei Leistung einer freiwilligen Vorauszahlung
Gebäudefinanzierung bei Ehegatten
Nutzt ein Ehegatte ein Grundstück des anderen Ehegatten für betriebliche Zwecke oder gehört den Ehegatten ein Grundstück gemeinsam, welches aber nur von einem Ehegatten zur Erzielung von Einkünften genutzt wird, stellt sich die Frage, inwiefern Aufwendungen im Zusammenhang mit solchen Grundstücken als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Zur Sicherstellung der Abzugsfähigkeit und zur Vermeidung von Konflikten in Scheidungs- oder Erbfällen sind unter Berücksichtigung des Güterstands der Ehegatten regelmäßig Vereinbarungen notwendig. Dieser Beitrag behandelt die Voraussetzungen und die notwendigen Vereinbarungen, mit denen Grundstücksaufwendungen in Ehegattenkonstellationen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.
Die neue Anlage N - Doppelte Haushaltsführung
Die Aufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung sind bei einem Arbeitnehmer Werbungskosten. Sie sind seit der Steuererklärung 2023 in einem eigenen Vordruck, der Anlage N - Doppelte Haushaltsführung, geltend zu machen. Der Schwerpunkt des Beitrags ist die Ermittlung der abzugsfähigen Werbungskosten und die Eintragung dieser Werbungskosten in der Anlage N - Doppelte Haushaltsführung. Die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung werden zu Beginn des Beitrags kurz dargestellt.
Die E-Rechnung ab 2025 sowie neues BMF-Schreiben
Die Aufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung sind bei einem Arbeitnehmer Werbungskosten. Sie sind seit der Steuererklärung 2023 in einem eigenen Vordruck, der Anlage N - Doppelte Haushaltsführung, geltend zu machen. Der Schwerpunkt des Beitrags ist die Ermittlung der abzugsfähigen Werbungskosten und die Eintragung dieser Werbungskosten in der Anlage N - Doppelte Haushaltsführung. Die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung werden zu Beginn des Beitrags kurz dargestellt.
Ertragsteuerliche Behandlung von Geschenken
Bei der ertragsteuerlichen Behandlung von Geschenken kommt es darauf an, wer wen beschenkt und aufgrund welcher Veranlassung das Geschenk gemacht wurde. Abhängig von dieser Einteilung greifen ggf. Abzugsbeschränkungen. Zudem ist zu prüfen, ob das Geschenk eine Steuerpflicht beim Empfänger auslöst und wenn ja, ob diese Steuerpflicht durch den Schenker übernommen werden kann.
Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:
- Videoseminar: Die Videos werden voraussichtlich ab dem 11.11.2024 online verfügbar sein.
- Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teilnahme finden Sie künftig bei Neufang Online:
https://online.neufang-akademie.de/webinars - Präsenzveranstaltung: Die Termine finden Sie auf dieser Seite:
https://www.neufang-akademie.de/termine
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