• 18.10.2024

Immer aktuell VI/2024

Neufang Akademie Arbeitsgemeinschaft Immer aktuell

Die Arbeitsgemeinschaft wird entweder geleitet durch Simon Bulling, Steuer­be­rater, Manuel Kost, B.A., Steuer­be­rater, Dipl.-oec. Mirko Neufang, M.A., Steuer­berater.

Die nachfolgenden Themen bilden den Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft:

Aktuelle Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen
Dargestellt werden ins­be­son­de­re Ur­tei­le und Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen zu diesen The­men:

  • Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO
  • Verfassungsmäßigkeit der Aussetzungszinsen
  • Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Kommerzialisierbarer Teil des Namensrechts bei Influencern regelmäßig nicht vorhanden
  • Zivilprozesskosten bei drohender Rückabwicklung eines Betriebs können außergewöhnliche Belastungen sein
  • Kein Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen bei Leistung einer freiwilligen Vorauszahlung

Gebäudefinanzierung bei Ehegatten
Nutzt ein Ehegatte ein Grundstück des anderen Ehegatten für betriebliche Zwecke oder gehört den Ehe­gatten ein Grundstück gemeinsam, welches aber nur von einem Ehe­gatten zur Erzielung von Ein­künften genutzt wird, stellt sich die Frage, inwiefern Auf­wen­dungen im Zusam­men­hang mit sol­chen Grundstücken als Wer­bungs­kosten bzw. Betriebs­aus­ga­ben abzugsfähig sind. Zur Sicher­stel­lung der Abzugsfähigkeit und zur Vermeidung von Konflikten in Scheidungs- oder Erb­fäl­len sind unter Be­rück­sich­ti­gung des Güterstands der Ehegatten regelmäßig Ver­ein­barungen not­wendig. Die­ser Beitrag behandelt die Vor­aus­set­zun­gen und die notwendigen Ver­ein­barungen, mit denen Grund­stücks­aufwendungen in Ehegattenkonstellationen als Wer­bungs­kosten oder Be­triebs­aus­ga­ben gel­tend gemacht werden können.

Die neue Anlage N - Doppelte Haushaltsführung
Die Aufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung sind bei einem Ar­beit­neh­mer Werbungskosten. Sie sind seit der Steuererklärung 2023 in einem eigenen Vor­druck, der An­lag­e N - Doppelte Haushalts­führung, geltend zu machen. Der Schwer­punkt des Beitrags ist die Er­mitt­lung der ab­zugs­fähi­gen Wer­bungs­kosten und die Eintragung dieser Wer­bungs­kosten in der An­la­ge N - Doppelte Haushalts­führung. Die Vor­aus­setzun­gen für eine doppelte Haus­halts­füh­rung werden zu Beginn des Beitrags kurz dargestellt.

Die E-Rechnung ab 2025 sowie neues BMF-Schreiben
Die Aufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung sind bei einem Ar­beit­neh­mer Werbungskosten. Sie sind seit der Steuererklärung 2023 in einem eigenen Vor­druck, der An­lag­e N - Doppelte Haushalts­führung, geltend zu machen. Der Schwer­punkt des Beitrags ist die Er­mitt­lung der ab­zugs­fähi­gen Wer­bungs­kosten und die Eintragung dieser Wer­bungs­kosten in der An­la­ge N - Doppelte Haushalts­führung. Die Vor­aus­setzun­gen für eine doppelte Haus­halts­füh­rung werden zu Beginn des Beitrags kurz dargestellt.

Ertragsteuerliche Behandlung von Geschenken
Bei der ertragsteuerlichen Behandlung von Geschenken kommt es darauf an, wer wen beschenkt und aufgrund welcher Veranlassung das Geschenk gemacht wurde. Abhängig von dieser Einteilung greifen ggf. Abzugsbeschränkungen. Zudem ist zu prüfen, ob das Geschenk eine Steuerpflicht beim Empfänger auslöst und wenn ja, ob diese Steuerpflicht durch den Schenker übernommen werden kann.

 

Es bestehen drei Möglichkeiten, an dieser Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen:

  1. Videoseminar: Die Videos werden voraussichtlich ab dem 11.11.2024 online verfügbar sein.
  2. Webinar: Den Termin für das Webinar und den Link zur Teilnahme finden Sie künftig bei Neufang Online:
    https://online.neufang-akademie.de/webinars
  3. Präsenzveranstaltung: Die Termine finden Sie auf dieser Seite:
    https://www.neufang-akademie.de/termine

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