Videobeschreibung
Es handelt sich bei dem Seminar um eine Aufzeichnung aus einem Beitrag aus BerP 7/2022. Kunden unserer Arbeitsgemeinschaften können die Videos über Neufang Online abrufen.
Ein Steuerpflichtiger unterliegt der Wahrheitspflicht: So hat er gemäß § 90 AO die Pflicht die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen. Ebenso sind die Angaben in den Steuererklärungen nach § 150 Abs. 2 AO wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Doch was passiert, wenn eine Erklärung nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde, sich aber nachträglich als fehlerhaft herausstellt? Die sich aus den o. g. Vorschriften ergebende Wahrheitspflicht bleibt durch die Regelung des § 153 AO auch nach Abgabe der jeweiligen Erklärung bestehen. Doch erfasst diese Vorschrift auch den Fall, dass die Finanzbehörde die Erklärung zu Gunsten des Mandanten falsch auswertet? Besteht sodann eine Berichtigungspflicht? Diese und weitere Fragen werden im Beitrag praxisnah beantwortet.
Ergänzende Informationen
- Im Seminar werden folgende Themen behandelt:- Anwendungsbereich des § 153 Abs. 1 AO
- Rechtsfolgen des § 153 AO
- Abgrenzung der Anzeige- und Berichtigungspflicht von der Selbstanzeige
- Anwendungsbeispiele - Zeitumfang: ca. 1 Stunde 20 Minuten
- Referenten:- Dipl.-Finanzwirt (FH) Marko Pircher
- Michael Schäfer, LL.B, Steuerberater - Rechtsstand: 1.7.2022
Das Video-Seminar steht nach der Buchung für mind. 18 Monate zur Verfügung. Zum Abspielen der Videos wird eine Internetleitung mit einer Geschwindigkeit von mind. 6.000 kbit/s benötigt. Sie erhalten einen Link und ein Passwort zum Abruf der Videos.
Die Urheberrechte der Video-Seminare liegen bei der Neufang Online GbR. Eine Weitergabe des Links, der Download der Videos und sonstiger Seminarunterlagen, die Verbreitung der Videos oder der Zugangsdaten sind untersagt. Zur Verarbeitung des Auftrags werden Ihre persönlichen Daten inkl. Zahlungsinformationen weitergegeben (Datenschutzrechtlicher Hinweis).