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Photovoltaikanlagen in der ESt und USt - Neuerungen durch das JStG 2022

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170,00 
zzgl. USt

In diesem Videose­minar geben wir Ihnen einen Über­blick über die all­ge­mei­nen Grund­sätze zu den Pho­to­vol­taik­an­la­gen in der Ein­kom­men- und Um­satz­steuer. Schwer­punkt des Se­mi­nars sind die Än­de­rungen durch das JStG 2022.

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Videobeschreibung

Es handelt sich bei dem Seminar um eine Aufzeichnung unseres Webinars vom 6.10.2023

In diesem Videose­minar geben wir Ihnen einen Über­blick über die all­ge­mei­nen Grund­sätze zu den Pho­to­vol­taik­an­la­gen in der Ein­kom­men- und Um­satz­steuer. Schwer­punkt des Se­mi­nars sind die Än­de­rungen durch das JStG 2022.

Die Um­stel­lung der Ver­sor­gung auf er­neu­er­bare Ener­gien sorgt für eine stei­gen­de An­zahl von Photo­vol­taik­an­la­gen (PV-An­la­gen).

Rückwirkend zum 1.1.2022 wurde durch das JStG 2022 die neue Steu­er­be­frei­ung nach § 3 Nr. 72 EStG ein­ge­führt. In der Um­satz­steuer gilt seit 2023 der Steu­er­satz von 0 % für die Ins­tal­la­tion von Pho­to­vol­taik­an­la­gen in bzw. an be­stimm­ten Ge­bäu­den (§ 12 Abs. 3 UStG).

Die Äuß­erungen der Ver­wal­tung sind im Sem­inar ent­halten, ins­be­son­dere die Än­der­ungen in Abschn. 12.18 UStAE und durch das BMF-Schreiben vom 17.7.2023.

Auszug aus dem Seminar

Ergänzende Informationen

Inhalt des Videos
  • Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
    • Einkommensteuerliche Behandlung:
      - Einkunftsart
      - Photovoltaikanlagen mit Strom­speicher
      - Verkauf der Photo­vol­taik­an­lage
      - Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG ab 2022
    • Umsatzsteuerliche Behandlung:
      - Steuersatz der An­la­gen­lie­fe­rung seit 1.1.2023 nach § 12 Abs. 3 UStG
      - Zuordnung der Pho­to­vol­taik­an­lage zum Unter­neh­men und die Folgen
      - Behandlung des Eigenverbrauchs
      - Stromspeicher aus Sicht der Um­satz­steuer
      - Verkauf der Anlage und Ge­schäfts­ver­äu­ßerung im Gan­zen
  • Zeitumfang: ca. 2 Stunden 20 Minuten
  • Referenten: - Dipl.-oec. Mirko Neufang, M.A., Steuerberater
    - Michael Schäfer, LL.B., Steuerberater
  • Rechtsstand: 1.10.2023

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