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Vorweggenommene Erbfolge im Privatvermögen

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Wie ist die vorweggenommene Erbfolge über Privatvermögen zu behandeln?

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Videobeschreibung

Es handelt sich bei dem Seminar um eine Auf­zeich­nung aus einem Beitrag aus Beratungspraxis 6/2021. Kunden unserer Arbeits­ge­mein­schaf­ten können die Videos über Neufang Online abrufen.

Übertragung von Privatvermögen der vorweggenommenen Erbfolge

Die Beratung im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge gehört zu den Königsdisziplinen der Gestaltungsberatung, gilt es doch erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche, schuldrechtliche, sachenrechtliche, familienrechtliche, einkommensteuerrechtliche, erb- und schenkungssteuerliche und teilweise sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen in Einklang zu bringen. Dies bringt es zwangsläufig mit sich, dass ad hoc-Beratungen zum Scheitern verurteilt sind. Vielmehr ist gemeinsam mit dem Mandanten eine Roadmap zu entwickeln.

Auszug aus dem Seminar:

Ergänzende Informationen

Inhalt des Videos
  • Im Seminar werden folgende Themen behandelt:- Was versteht man unter der vorweggenommenen Erbfolge?
    - Schenkungen
    - Teilentgeltliche Übertragung
    - Nießbrauch
    - Versorgungsleistungen
    - Übertragung gegen wiederkehrende Leistungen
    - Sonderfall: Bestandsgeschützte Altanteile an Investmentfonds
    - Fazit
  • Zeitumfang: ca. 1 Stunde 45 Minuten
  • Referenten:- Simon Bulling, Steuerberater
    - Michael Schäfer, LL.B., Steuerberater
  • Rechtsstand: 1.1.2021

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